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Ein Mann arbeitet am Auto

Geschäftsleitung

Vorstand und Aufsichtsrat

Viele Jahre, in denen die Union-Bank AG immer wieder neue Zuwachsraten verzeichnet, bestärken uns als unabhängige Regionalbank.

Dank unserer sehr schlanken Organisationsstruktur können wir jederzeit schnell, flexibel und effizient auf individuelle Bedürfnisse und Situationen eingehen.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand der Union-Bank AG besteht aus 2 Personen, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Aktionären der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Bild von Tomas Michael Jensen

Vorstandsvorsitzender

Tomas Michael Jensen

Bild von Sven-Olaf Christensen

Vorstand

Sven-Olaf Christensen

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt und besteht aus 9 Mitgliedern, die Aktionäre der Union-Bank AG sind und in der Mehrzahl ihren Wohnsitz im Landesteil Schleswig haben. Die Aufgabe des Aufsichtsrates ist insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes sowie die Kontrolle der Geschäftsergebnisse.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Simon Faber
- Aufsichtsratsvorsitzender -
Chefberater Region Syddanmark und ehemaliger Oberbürgermeister der Stadt Flensburg

Ralf Hansen
- stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender -
hpo Hansen | Lehmann | Steffen | Vach Steuerberatungsgesellschaft in Partnerschaft mbB

Leif Friis Jørgensen
Geschäftsführer, Naturmælk A.m.b.a, DK-Tinglev

Prof. Dr. Jørgen Kühl
Oberstudiendirektor a.D.

Dr. Christina Meß
Rechtsanwältin und Notarin in der Kanzlei HOECK SCHLÜTER VAAGT, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Flensburg

Anders Jakob Sögaard
Geschäftsführer bei DanePork A/S

Arbeitnehmervertreter:
Oliver Trojan, Bankkaufmann
Solvej Gerwing, Bankkauffrau
Kai Schmidt, Bankkaufmann

 

Hauptversammlung der Union-Bank AG

Simultan

Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen.

Sie findet in Flensburg oder einem anderen Ort im Landesteil Schleswig statt.

Die Einberufung wird mindestens 30 Tage vor dem Tag unter Mitteilung der Tagesordnung im Bundesanzeiger bekannt gemacht. (Der Tag der Bekanntmachung im Bundesanzeiger und der Tag des Ablaufs der Anmeldungsfrist werden dabei nicht mitgerechnet.)