Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

  • Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
  • Informationen zur EU-Offenlegungsverordnung
  • Informationen zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
  • Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden Sie in unserem Impressum.

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der Union-Bank liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Verfahren über die Auskehr von Zuwendungen im Sinne des § 70 Abs. 5 WpHG

Sollte die Bank Zuwendungen von Dritten im Sinne des § 70 Abs. 5 WpHG erhalten, werden diese nach Abzug der das Geschäft ermöglichenden Kosten an das Verrechnungskonto des Kunden vom verursachenden Wertpapiergeschäft ausgekehrt.

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Union-Bank mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.

Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrages

Gemäß Zahlungskontogesetz wird allen Interessierten der Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrages zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie:
Die individuelle Kundenbeziehung bildet die Grundlage des Geschäftsmodells der lokal begrenzt tätigen Union-Bank AG deren Geschäftsgebiet sich auf einen Radius von 30 km im nördlichen Schleswig-Holsteins beschränkt. Wir setzen voraus, dass Antragsteller deshalb persönlich zu einem ausführlichen Beratungsgespräch in einen der drei Geschäftsstellen der Union-Bank AG erscheinen. Es ist empfehlenswert vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Beschwerdemanagement der Union-Bank AG, Flensburg