- mit Fördermitteln
- Liquiditätshilfe
- weiteren Unterstützungsleistungen
Corona-Kredithilfe für Unternehmen
Finanzielle Engpässe überbrücken
Wir stehen Ihnen zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie.
Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die Union-Bank AG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern.
Bei Liquiditätsbedarf steht Ihnen Ihr persönlicher Berater zur Verfügung, damit wir gemeinsam Lösungen für Ihren Betrieb finden können - dabei bitten wir Sie uns vorab telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.
Kreditprogramme
Folgende Förderprogramme von Bund und Ländern stehen Ihnen zur Verfügung:
Bundesweite Maßnahmen der KfW
Die staatliche KfW-Bankengruppe stellt ein Sonderprogramm bereit, um die Versorgung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Liquidität zu erleichtern:
https://corona.kfw.de/
Maßnahmen der Landesförderinstitute
Zusätzlich zum Sonderprogramm der KfW-Bankengruppe gibt es regionale Fördermaßnahmen.
Anträge für das Soforthilfeprogramm des Landes Schleswig-Holsteins mit finanzieller Unterstützung des Bundes (Corona-Soforthilfe) können ab jetzt über das Landesförderinstiut IB SH gestellt werden.
Maßnahmen der Bürgschaftsbanken
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch Ausfallbürgschaften besichert werden. Die Bürgschaftsbanken erhöhen die Bürgschaftsquoten und -obergrenzen.
Weitere Informationen zu den Kreditprogrammen
Unsere Firmenkundenberater stehen Ihnen wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwegen zur Seite - wir besprechen gerne mit Ihnen alle weiteren Schritte.
Weitere Maßnahmen des Bundes
Folgende Maßnahmen der Bundesregierung können Sie zusätzlich in Anspruch nehmen:
Steuerstundung
Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, um sich über die Möglichkeiten einer Steuerstundung zu informieren.
Kurzarbeitergeld
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.